SPENDENABSETZBARKEIT
Alle Informationen zur
Spendenabsetzbarkeit
Hier kannst du alles nachlesen, was du zum Thema „Spendenabsetzbarkeit“ wissen musst.
Du findest unsere Registrierungs-Nummer, aber auch viele andere Infos, die du zur steuerlichen Berücksichtigung benötigst.
Unsere Reg. Nr.: SO 19988
UNSERE TIPPS ZUR SPENDENABSETZBARKEIT
- Ab sofort kannst du unserem Verein mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.
- Von deinem steuerpflichtigen Einkommen sind maximal 10% als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn dein steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, dann kannst du bis zu 2.500 Euro absetzen.
- Deine Spenden werden von uns beim Finanzamt bekanntgegeben. Dazu musst du nur deinen Vor- und Zunahmen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und dein Geburtsdatum anführen.
- Firmenspenden: Es können maximal 10% des Vorjahresgewinns als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Mehr Infos findest du unter der Website des Bundesministeriums für Finanzen:
HÄUFIGE FRAGEN
Die wichtigsten Eckpunkte wie den Wohnort, die Lebensumstände und die Anforderungen an den Hund besprechen wir direkt beim ersten Kontakt – egal ob du dich per Mail, Telefon oder Kontaktformular anmeldest.
Das Erstgespräch dauert in der Regel etwa drei Stunden. Neben dem Kennenlernen gehört ein umfangreicher Fragebogen über Alltag, Umfeld, Hundeerfahrung, Rassevorstellungen, Art der Behinderung und wie ein Hund sich in dieses Leben einfügen könnte, dazu. Ein Hund hat Bedürfnisse, ein Hund macht Dreck und kostet Geld, auch das wird besprochen. Erfahrungsgemäß ergibt sich vieles oft erst nach einigen Malen „drüber schlafen“, weshalb du dir Zeit lassen solltest, um über das Erstgespräch nachzudenken.
Sofern nicht schon ein in Frage kommender Hund in Ausbildung ist, suchen wir gezielt einen passenden Hund. Das kann schnell gehen, aber auch etliche Monate dauern.
Wenn alle Fragen geklärt sind und beide Seiten zusammenarbeiten möchten, gehen wir den Vertrag Absatz für Absatz gemeinsam durch.
Nachdem der Hund 12 Monate oder älter ist, können wir die umfangreiche Gesundenuntersuchung machen lassen. Dabei wird der Hund komplett durchgecheckt: Augen, Gangbildanalyse, Haut, Röntgen der wichtigsten Gelenke, Herzultraschall, Urin, Kotprobe und wenige Monate später auch noch eine Blutuntersuchung. Hündinnen durchlaufen, je nachdem wann sie ihre erste Läufigkeit hatten, diese Untersuchung häufig erst später. Das liegt daran, dass wir nach Möglichkeit die (für Assistenzhunde leider verpflichtende) Kastration gleich mit machen möchten. Dadurch ersparen wir dem Hund eine Narkose.
Ist der Hund gesundheitlich geeignet steht einem Kennenlernen nichts mehr im Weg. Zwar hatten wir auch schon angehende Assistenzhundebesitzer, die ihren Welpen schon mit 6 Wochen beim Züchter besucht haben, allerdings geben wir immer zu bedenken… Die Möglichkeit, dass genau dieser Welpe sich später als wesensmäßig oder gesundheitlich ungeeignet herausstellt, besteht leider immer. Da es sich um ein Lebewesen handelt, welches man nicht einfach umtauschen oder reparieren kann, sind wir trotz sorgfältigster Auswahl der Hunde nie davor gefeit.
Wir entlassen den Hund erst in sein neues Zuhause, wenn wir sicher sind, dass die Versorgung des Hundes ohne unsere Hilfe gewährleistet ist. Nachdem der Hund übersiedelt ist, sind wir weiterhin Ansprechpartner in Sachen Assistenzhund.
WIE FUNKTIONIERT DIE AUTOMATISCHE STEUERLICHE BERÜCKSICHTIGUNG?
Damit deine Spende automatisch in deiner (ArbeiternehmerInnen) Veranlagung berücksichtigt werden kann, musst du uns deinen vollständigen Namen (Vor- und Zuname) und dein Geburtsdatum bekanntgeben. Dabei ist es sehr wichtig, dass deine Daten korrekt angegeben werden und die Schreibweise deines Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.
KANN ICH KÜNFTIG NICHT MEHR ANONYM SPENDEN?
Du kannst weiterhin anonyme Spenden an unseren Verein tätigen. Allerdings verzichtest du dann darauf, deine Spende im Zuge deiner Veranlagung abzusetzen.
WAS KANN ICH TUN, WENN ICH NICHT MÖCHTE, DASS MEINE DATEN ÜBERMITTELT WERDEN?
Du musst uns deine Daten nicht übermitteln, jedoch können deine Spenden dann nicht in deiner (Arbeiternehmer-) Veranlagung abgesetzt werden.
Wenn du uns deine Daten bereits mitgeteilt hast, kannst du uns jederzeit schriftlich mitteilen, dass du eine weitere Datenübermittlung untersagst. Aber auch in diesem Fall kommt es zu keiner steuerlichen Berücksichtigung deiner Spenden.
MUSS ICH ANGST HABEN, DASS MEINE DATEN NICHT VERTRAUT BEHANDELT WERDEN?
Nein, du musst dir keine Sorgen machen.
Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die die höchste Datensicherheit gewährleistet. Deine Personendaten werden verschlüsselt und können nur noch vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwendet werden. Dies erfolgt durch das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz vbPK SA). Das vbPK SA kann nur vom Finanzamt wieder entschlüsselt werden und somit können unbefugte Personen oder Einrichtungen auf deine Daten nicht zugreifen.